«St. Johann« als gutes Heim anerkannt

Das Alters- und Pflegeheim St. Johann gab eine externe Qualitätsprüfung in Auftrag. Nun liegt das Ergebnis vor. Die Leitung und das Personal dürfen sich über eine Beglaubigung freuen.

Peter Helfenstein

Die Leitung und das Personal im «St. Johann – Wohnen und Betreuung» gaben sich mit dem erfolgreichen Bestehen der behördlichen Überprüfung durch das Regierungsstatthalteramt Ende 2013 nicht zufrieden. Im «St. Johann» wird den Inhalten und Werten der Menschen mehr Beachtung geschenkt als der Erfüllung von sinn- und manchmal weniger sinnvollen Vorgaben des Gesetzgebers. Deshalb wurde eine externe Überprüfung durch das «Kollegium für Qualität in Alters- und Pflegeheimen» in Auftrag gegeben. Anlässlich des Personalanlasses im «St. Johann» konnte Sozialvorsteherin Anna Christen dem Heimleiter Peter Heer und seinem Team mitteilen, dass das «St. Johann» laut Urkunde die Soll-Vorgaben aus der Alternsforschung, Krankenpflege, Altersheilkunde, Qualitätslehre und gesellschaftlichen Normen für ein gutes Heim in substanziellem Ausmass erfüllt.

Sozialvorsteherin Anna Christen und Heimleiter Peter Heer

Die Präsidentin der Betriebskommission St. Johann, Sozialvorsteherin Anna Christen, gratuliert dem Heimleiter Peter Heer und seinem Team zur bestandenen externen Überprüfung und zeigt die Urkunde.

Bild Peter Helfenstein

Nächste Überprüfung folgt in zwei Jahren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Trägerschaft dürfen für sich in Anspruch nehmen, in einem qualitativ guten Heim tätig zu sein. Bewohnerinnen und Bewohnern wird die Sicherheit geboten, dass qualitativ Gutes angelegt ist und Vorkehrungen zur weiteren Entwicklung vorhanden sind. In zwei Jahren erfolgt eine weitere Überprüfung.